Begriffserklärungen und Latein in der Geschichtsschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Verein Pommerscher Greif''' hat eine Sammlung über alte Begriffe und Lexika zusammengestellt: [https://www.pommerscher-greif.de/sonstige/articles/alte_begriffe.html] | Der '''Verein Pommerscher Greif''' hat eine Sammlung über alte Begriffe und Lexika zusammengestellt: [https://www.pommerscher-greif.de/sonstige/articles/alte_begriffe.html] | ||
+ | * [[medium:Bruhn Begriffe Norddeutschlands.pdf|Begriffe Norddeutschlands von Bruhn]] | ||
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;Abmeiern | ;Abmeiern | ||
− | : jemandem (einem Bauern, Pächter, Gutsverwalter, Meier) den Hof wegnehmen/entziehen | + | :jemandem (einem Bauern, Pächter, Gutsverwalter, Meier) den Hof wegnehmen/entziehen |
+ | |||
+ | ;Abtreter | ||
+ | :s.h. Antreter | ||
;Accesit | ;Accesit | ||
− | : Amtsdiener eines Oberbeamten | + | :Amtsdiener eines Oberbeamten |
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+ | ;Actuarius | ||
+ | :Gerichtsschreiber, Schnellschreiber bei Verhandlungen | ||
;Aczidentie | ;Aczidentie | ||
− | : Zufallsgewinn oder Nebeneinnahme | + | :Zufallsgewinn oder Nebeneinnahme |
+ | |||
+ | ;ad depositum | ||
+ | :hinterlegte Sache | ||
;ad mandatum Serenissimi | ;ad mandatum Serenissimi | ||
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;Antoni | ;Antoni | ||
:17. Januar, Antonius-Tag, früher oft als Stichtag in Vertragswerken genutzt | :17. Januar, Antonius-Tag, früher oft als Stichtag in Vertragswerken genutzt | ||
+ | |||
+ | ;Antreter | ||
+ | :die Person, die von dem Vorgänger (Abtreter) z.B. ein Bauerngehöft übernimmt | ||
;Archidiakon | ;Archidiakon | ||
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;Arithmetiker | ;Arithmetiker | ||
:Rechenmeister | :Rechenmeister | ||
+ | |||
+ | ;Assessor | ||
+ | :Berufs- und Dienstbezeichnung; Absolvent einer zweiten oder großen Staatsprüfung (lat. Beisitzer, Gehilfe im Amt) | ||
;Assessor Collegii medici | ;Assessor Collegii medici | ||
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;Bähen | ;Bähen | ||
:Althochdeutsch = „wärmen, mit erweichenden Umschlägen heilen“, wärmen, auch rösten oder sonnen | :Althochdeutsch = „wärmen, mit erweichenden Umschlägen heilen“, wärmen, auch rösten oder sonnen | ||
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+ | ;Bauer | ||
+ | :Pächter einer ganzen Hufe und des dazugehörigen Hofes einschließlich der Hofwehr | ||
;Bede | ;Bede | ||
:Ab dem 13. Jahrhundert war die Bede eine in allen deutschen Territorien übliche direkte Steuer, die der Landesherr vom bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitz erhob. Sie war eine durch den Fürsten von seinen Landständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte) zunächst erbetene, bald aber geforderte ordentliche Steuer. | :Ab dem 13. Jahrhundert war die Bede eine in allen deutschen Territorien übliche direkte Steuer, die der Landesherr vom bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitz erhob. Sie war eine durch den Fürsten von seinen Landständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte) zunächst erbetene, bald aber geforderte ordentliche Steuer. | ||
+ | |||
+ | ;Behuf | ||
+ | :beabsichtigtes Ergebnis | ||
;Blattern | ;Blattern | ||
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;Candidat en Pharmaciae | ;Candidat en Pharmaciae | ||
:Student der Pharmazie | :Student der Pharmazie | ||
+ | |||
+ | ;Canon | ||
+ | :Regeln | ||
;cr. | ;cr. | ||
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;Commis | ;Commis | ||
: Beauftragter, Vertrauter | : Beauftragter, Vertrauter | ||
+ | |||
+ | ;Comparent, Comparentes , Comparenten | ||
+ | : der, die Beteiligten | ||
;conditioniert | ;conditioniert | ||
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;d. h. G. G. b. | ;d. h. G. G. b. | ||
:der heiligen Gottes Gelehrtheit beflissener (zeitgenössische Bezeichnung eines Theologiestudenten) | :der heiligen Gottes Gelehrtheit beflissener (zeitgenössische Bezeichnung eines Theologiestudenten) | ||
+ | |||
+ | ;deferirt | ||
+ | :Antrag stattgegeben | ||
;Dimittieren | ;Dimittieren | ||
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: Kohleherd, als moderne Neuerung gegenüber dem offenen Feuerherd im 19. Jahrhundert | : Kohleherd, als moderne Neuerung gegenüber dem offenen Feuerherd im 19. Jahrhundert | ||
− | ;Enterprise | + | ;Entreprise (auch Enterprise) |
: Unternehmung | : Unternehmung | ||
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;Erbgericht bzw. Patrimonialgericht (auch Lehngericht oder Erblehngericht) | ;Erbgericht bzw. Patrimonialgericht (auch Lehngericht oder Erblehngericht) | ||
:hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, welches dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, dies war häufig der Grundherr, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte. Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebühren und der fälligen Bußgelder, zumeist ein Drittel. Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit. Oft besaß der Erbrichter auch die Schankgerechtigkeit des Dorfes. | :hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, welches dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, dies war häufig der Grundherr, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte. Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebühren und der fälligen Bußgelder, zumeist ein Drittel. Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit. Oft besaß der Erbrichter auch die Schankgerechtigkeit des Dorfes. | ||
+ | |||
+ | ;eodem | ||
+ | :ebendorthin, an dieser Stelle | ||
;Erlegnisse | ;Erlegnisse | ||
− | : | + | :Gesamtheit der auf einer Büdner- oder Bauernstelle liegenden Abgaben |
;Ernte-Kollation | ;Ernte-Kollation | ||
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:3.eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche; allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags. | :3.eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche; allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags. | ||
:Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen. | :Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen. | ||
+ | |||
+ | ;graven, Graffen; Grav | ||
+ | :alt-niederdeutsch für "graben" - die Tätigkeit wie auch "der Graben", das Grab. | ||
; Grützquerr | ; Grützquerr | ||
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;Hi(e)schig | ;Hi(e)schig | ||
: abgeschlossene Wohnbereiche für eine Familie an einem Gebäude (Bsp. Vierhiesch-Katen = Vierfamilienreihenhaus), ähnlich Reihenhaus. | : abgeschlossene Wohnbereiche für eine Familie an einem Gebäude (Bsp. Vierhiesch-Katen = Vierfamilienreihenhaus), ähnlich Reihenhaus. | ||
+ | |||
+ | ;Hofwehr | ||
+ | :zu einem Bauernhof (Hufe) gehörender Bestand an Arbeitsgeräten und Haushaltsgegenständen, der dem Grundherren gehörte | ||
;Höker | ;Höker | ||
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;in fidem | ;in fidem | ||
: zur Beglaubigung, beglaubigt | : zur Beglaubigung, beglaubigt | ||
+ | |||
+ | ;Ingrossator | ||
+ | :Ausführer, einen Eintrag im Hypothekenbuch Vollziehender | ||
;Inhibition, inhibieren oder inhibitorisch | ;Inhibition, inhibieren oder inhibitorisch | ||
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;Kameralistik | ;Kameralistik | ||
: Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungslehre, besonders bezogen auf Land- und Forstwirtschaft, Staatswissenschaften | : Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungslehre, besonders bezogen auf Land- und Forstwirtschaft, Staatswissenschaften | ||
+ | |||
+ | ;Kavel | ||
+ | : Teil, Ortsteil, Los (aus dem Niederdeutschen) | ||
;Kirchenkossat | ;Kirchenkossat | ||
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:Zugeständnis, Bewilligung, Gewerbeerlaubnis | :Zugeständnis, Bewilligung, Gewerbeerlaubnis | ||
− | ;Kossaten/Kossäten | + | ;Kossaten/Kossäten/Kossäthen |
− | :hergeleitet von "Katen" oder "Koten" = kleiner Hof und "sassen" von "Insassen", die einer Kommune oder einem Gemeinwesen als Grundeigentümer Hand- und Spanndienste leisten müssen | + | :hergeleitet von "Katen" oder "Koten" = kleiner Hof und "sassen" von "Insassen", die einer Kommune oder einem Gemeinwesen als Grundeigentümer Hand- und Spanndienste leisten müssen, Kossaten waren Teilhüfner mit 1/2 Hufe oder weniger Pachtland |
;Krankenkorb | ;Krankenkorb | ||
:Liege auf Rädern mit geflochtenen Seitenwänden und Verdeck, ähnlich einem früheren Kinderwagen, zum Transport von Kranken | :Liege auf Rädern mit geflochtenen Seitenwänden und Verdeck, ähnlich einem früheren Kinderwagen, zum Transport von Kranken | ||
+ | |||
+ | ;Küchenmeister | ||
+ | :früher der für die wirtschaftlichen Angelegenheiten zuständige Amtmann | ||
;Kuratel | ;Kuratel | ||
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;Landlieferungsverband | ;Landlieferungsverband | ||
:Nach dem 1. Weltkrieg kamen aufgrund von Grenzverschiebungen Flüchtlinge und Vertriebene (bspw. aus Elsaß-Lothringen oder dem Gebiet des neu gegründeten Polen) nach Deutschland und brauchten Land und Wohnungen. Dieses Land sollten die Landlieferungsverbände zur Verfügung stellen. In den Landlieferungsverbänden waren die großen Güter zusammengeschlossen, sofern mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Güter von 100 und mehr Hektar entfiel. Sie hatten aus dem Bestand der großen Güter Land für Siedlungszwecke bereitzustellen, und zwar bis zu einem Drittel der Nutzfläche der großen Güter bzw. so weit, bis deren Nutzfläche 10 % der gesamten Nutzfläche nicht mehr überstieg. Ging es nicht anders, konnte der Landlieferungsverband auch gegen Entschädigung Land enteignen. Die Siedlergemeinschaften, die auf dem Land entstanden, waren ursprünglich auf Selbsthilfe und Selbstversorgung ausgelegt – sie bekamen das Land und mussten es selbst erschließen. | :Nach dem 1. Weltkrieg kamen aufgrund von Grenzverschiebungen Flüchtlinge und Vertriebene (bspw. aus Elsaß-Lothringen oder dem Gebiet des neu gegründeten Polen) nach Deutschland und brauchten Land und Wohnungen. Dieses Land sollten die Landlieferungsverbände zur Verfügung stellen. In den Landlieferungsverbänden waren die großen Güter zusammengeschlossen, sofern mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Güter von 100 und mehr Hektar entfiel. Sie hatten aus dem Bestand der großen Güter Land für Siedlungszwecke bereitzustellen, und zwar bis zu einem Drittel der Nutzfläche der großen Güter bzw. so weit, bis deren Nutzfläche 10 % der gesamten Nutzfläche nicht mehr überstieg. Ging es nicht anders, konnte der Landlieferungsverband auch gegen Entschädigung Land enteignen. Die Siedlergemeinschaften, die auf dem Land entstanden, waren ursprünglich auf Selbsthilfe und Selbstversorgung ausgelegt – sie bekamen das Land und mussten es selbst erschließen. | ||
+ | |||
+ | ;Laudenium | ||
+ | :mittelalterliche Abgabe (Steuer bei Besitzwechsel, die durch Kauf bäuerlicher Lehngüter fällig wird) | ||
+ | |||
+ | ;Lehen | ||
+ | :(Grund)besitz, der von einem Fürsten o. Ä. an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht | ||
+ | :[[Was ist ein Lehen?]] | ||
;Leichenkleiderin | ;Leichenkleiderin | ||
Zeile 497: | Zeile 553: | ||
;Leibgedinge | ;Leibgedinge | ||
:auch Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Dotalium, Doalium oder Vitalitium, ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Spezielle Formen sind das Ausgedinge (auch Austrag oder Altenteil genannt) und das Witwengut. | :auch Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Dotalium, Doalium oder Vitalitium, ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Spezielle Formen sind das Ausgedinge (auch Austrag oder Altenteil genannt) und das Witwengut. | ||
+ | |||
+ | ;Licitationsverhandlung | ||
+ | :Versteigerung | ||
;Li(e)spfund | ;Li(e)spfund | ||
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===M=== | ===M=== | ||
+ | ;m̅ | ||
+ | :m mit Reduplikationsstrich, Kurzform von mm | ||
;m.c. | ;m.c. | ||
Zeile 541: | Zeile 602: | ||
;Mast(besichtigung) | ;Mast(besichtigung) | ||
: Vorbereitung und Durchführung des Eintriebs der Hausschweine in die Waldungen zur Herbst- oder Eichelmast. | : Vorbereitung und Durchführung des Eintriebs der Hausschweine in die Waldungen zur Herbst- oder Eichelmast. | ||
+ | |||
+ | ;Medio | ||
+ | :Monatsmitte (der 15. des Monats) | ||
;Megapolitanus | ;Megapolitanus | ||
Zeile 561: | Zeile 625: | ||
===N=== | ===N=== | ||
+ | ;n̅ | ||
+ | :n mit Reduplikationsstrich, Kurzform von nn | ||
+ | |||
;nat: | ;nat: | ||
:natus = geboren/gebürtig (lateinisch) | :natus = geboren/gebürtig (lateinisch) | ||
Zeile 649: | Zeile 716: | ||
;Patria | ;Patria | ||
:Heimat | :Heimat | ||
+ | |||
+ | ;Pauren | ||
+ | :Oberbegriff für die bäuerliche Bevölkerung, bestehend aus den Bauern (Vollhüfner) und Kossaten (Teilhüfner) | ||
;Peregrination | ;Peregrination | ||
Zeile 722: | Zeile 792: | ||
===R=== | ===R=== | ||
+ | ;Recognition | ||
+ | :Anerkennung | ||
+ | |||
+ | ;recognosziert | ||
+ | :die Echtheit einer Person gerichtlich/amtlich anerkannt | ||
+ | |||
+ | ;reluition | ||
+ | :aus dem Lateinischen = Zurückhaltung (eines Gutes, einer Liegenschaft, eines finanziellen Wertes) | ||
;resp. | ;resp. | ||
Zeile 761: | Zeile 839: | ||
;Requisition | ;Requisition | ||
:die auf einer Ermächtigung des zuständigen Militärbefehlshabers der Besatzungsmacht beruhende Anforderung und Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen, im Unterschied zu Kontribution. Für requirierte Leistungen muß nach Möglichkeit eine Entschädigung gezahlt werden. | :die auf einer Ermächtigung des zuständigen Militärbefehlshabers der Besatzungsmacht beruhende Anforderung und Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen, im Unterschied zu Kontribution. Für requirierte Leistungen muß nach Möglichkeit eine Entschädigung gezahlt werden. | ||
+ | |||
+ | ;Rescript | ||
+ | :Antwortschreiben | ||
;Residenz; postnuptiale | ;Residenz; postnuptiale | ||
Zeile 798: | Zeile 879: | ||
:Schornstein mit kleinem Querschnitt, an den mehrere Öfen angeschlossen werden konnten | :Schornstein mit kleinem Querschnitt, an den mehrere Öfen angeschlossen werden konnten | ||
− | ;Rute | + | ;Rute/Ruthe |
: Längenmaß. In Mecklenburg entspricht 1 Rute – 4,58384 m. | : Längenmaß. In Mecklenburg entspricht 1 Rute – 4,58384 m. | ||
Zeile 927: | Zeile 1.008: | ||
;Status quo | ;Status quo | ||
: lat., Gegenwärtiger Zustand | : lat., Gegenwärtiger Zustand | ||
+ | |||
+ | ;Strich | ||
+ | :(Reduplikationsstrich) über Konsonanten wie m oder n zeigt deren Verdoppelung an. | ||
;subaltern | ;subaltern | ||
Zeile 965: | Zeile 1.049: | ||
;Table d´hote | ;Table d´hote | ||
: unbegrenzt speisen zum Festpreis, entspricht etwa unserem heutigen Buffet-Essen | : unbegrenzt speisen zum Festpreis, entspricht etwa unserem heutigen Buffet-Essen | ||
+ | |||
+ | ;Tater | ||
+ | :niederdeutsch für Roma bzw. Zigeuner | ||
;tempestiv | ;tempestiv | ||
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;Tertiärbahn | ;Tertiärbahn | ||
:Bezeichnung für Kleinbahn oder Straßenbahn, besonders in Mecklenburg und Preußen genutzt – das heißt eine Bahn dritter Ordnung – „welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr“ hinsichtlich Bau und Betriebsführung weniger strengen Anforderungen unterliegt als eine Haupt- oder Nebenbahn. | :Bezeichnung für Kleinbahn oder Straßenbahn, besonders in Mecklenburg und Preußen genutzt – das heißt eine Bahn dritter Ordnung – „welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr“ hinsichtlich Bau und Betriebsführung weniger strengen Anforderungen unterliegt als eine Haupt- oder Nebenbahn. | ||
+ | |||
+ | ;Train | ||
+ | :Bezeichnung für das militärische Transportwesen zwischen dem 18. und frühen 20. Jahrhundert | ||
===U=== | ===U=== | ||
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;v.g. | ;v.g. | ||
:lat. verbi gratia = zum Beispiel | :lat. verbi gratia = zum Beispiel | ||
+ | |||
+ | ;v.g.u. | ||
+ | :vorgelesen, genehmigt, unterkreuzt | ||
;vid. | ;vid. | ||
Zeile 1.053: | Zeile 1.146: | ||
===W=== | ===W=== | ||
;Wadel | ;Wadel | ||
− | :Wadel, im | + | :Wadel, Der Begriff wurde früher nur im norddeutschen Raum angewandt = 1) die Zeit des Vollmondes; 2) (Wadelzeit, Holzwadel), die Zeit im Jahre, wo das Bau- u. Nutzholz am besten zu fällen ist (im Spätherbst bei Vollmond). |
+ | :Die Zeit von November (volkstüml. November-Vollmond) bis März (volkstüml. März-Vollmond) ist die kalte Ruhezeit in der Vegetationsperiode der Bäume, Blätter fallen, Säfte ziehen sich zurück, es findet keine Photosynthese statt. Diese ruhende, Feuchte ärmere Zeit des Holzes ist die günstigste im Jahresablauf für die Holzernte. | ||
;Wechsel | ;Wechsel | ||
:Ab dem 16. Jahrhundert verkürzt aus „Wechselbrief", ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält. | :Ab dem 16. Jahrhundert verkürzt aus „Wechselbrief", ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält. | ||
+ | |||
;weiland | ;weiland |
Version vom 9. Mai 2024, 16:24 Uhr
Wohl jedem Chronisten geschieht es immer wieder, das ihm beim Studium alter Quellen deutsche, niederdeutsche, französische, englische und besonders lateinische Begriffe oder Abkürzungen begegnen, deren Bedeutung heute kaum noch bekannt ist. Erst nach aufwendiger Recherche, manchmal auch garnicht, findet sich dann deren Bedeutung. Hier soll die nachfolgende Liste der Begriffserklärungen zukünftig eine Hilfe zum besseren Verständnis für den Chronisten sein. Wir wünschen uns an dieser Stelle auch die Mithilfe der im Portal accreditierten Chronisten. Ein Anfang ist als Anreiz nachfolgend gemacht. Wer dem weitere Begriffe samt Erklärung hinzufügen möchte, darf das innerhalb der alphabetischen Ordnung gern tun oder uns eine Info-Mail senden.
Wer mit seinen individuellen Begriffsrecherchen nicht fündig wird, kann uns ebenfalls eine Mail senden, so daß auch wir versuchen Äufklärung zu erhalten.
Anfragemails dazu bitte an folgende Adresse: mailto:windfluechterMV@gmail.com
Der Verein Pommerscher Greif hat eine Sammlung über alte Begriffe und Lexika zusammengestellt: [1]
Begriffserklärungen
A
- a.a. (ad acta)
- Zu den Aten
- a.c. (a conto)
- Auf Rechnung von ... oder auf Abschlag
- a.c. (anni Currentis)
- des laufenden Jahres (auch anno currente = im laufenden Jahr)
- a.d. (a dato)
- vom Tage der Ausstellung an
- A.D., a.D. (Anno Domini, anno Domini)
- Im Jahre des Herrn
- a.f. (anni Futuri)
- des künftigen Jahres
- a.m. (ane meridiem)
- Vormittags
- a.p. (anni praeteriti)
- des vorigen Jahres
- a.u.s. (actum ut supra)
- verhandelt wie oben
- Abmeiern
- jemandem (einem Bauern, Pächter, Gutsverwalter, Meier) den Hof wegnehmen/entziehen
- Abtreter
- s.h. Antreter
- Accesit
- Amtsdiener eines Oberbeamten
- Actuarius
- Gerichtsschreiber, Schnellschreiber bei Verhandlungen
- Aczidentie
- Zufallsgewinn oder Nebeneinnahme
- ad depositum
- hinterlegte Sache
- ad mandatum Serenissimi
- lat. auf höchsten, ... Befehl oder Im Auftrag des Landessouveräns
- Adjunkt
- Bezeichnung für einen in Einarbeitung befindlichen vorgesehnen Amtsnachfolger
- Administrator
- Verwalter
- Allerheiligen (lateinisch "Festum Omnium Sanctorum")
- christliches Fest, an dem aller Heiligen gedacht wird, der „verherrlichten Glieder der Kirche, die schon zur Vollendung gelangt sind“. Das Fest wird am 1. November begangen
- Alienation
- Entfremdung/ Veräußerung
- Allod (Allodialgut)
- Das Allod, auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht einen Besitz, über den dessen Eigenthümer uneingeschränkt frei verfügen konnte.
- Allodificierte Geldquanta
- eigentümlich zustehender geldlicher Erbanteil
- Amtsauditor
- Beisitzer eines Amtsgerichts
- Annex
- eine Anlage oder ein Anhang, auch einen Anbau im architektonischen Sinne
- Antoni
- 17. Januar, Antonius-Tag, früher oft als Stichtag in Vertragswerken genutzt
- Antreter
- die Person, die von dem Vorgänger (Abtreter) z.B. ein Bauerngehöft übernimmt
- Archidiakon
- zweiter ordinierter Theologe auf einer Pfarrstelle, Haupt-Helfer in der ev. Gemeindearbeit. Nur der erstordinierte trug die Bezeichnung „Pfarrer“.
- Argum Immort Animae, De
- lat. „der Beweis unsterblichen Lebens“
- Arithmetiker
- Rechenmeister
- Assessor
- Berufs- und Dienstbezeichnung; Absolvent einer zweiten oder großen Staatsprüfung (lat. Beisitzer, Gehilfe im Amt)
- Assessor Collegii medici
- lat. Beisitzer eines medizinischen Collegs
- Assemblee
- Versammlung, Gesellschaft
- Associe
- Teilhaber, Gesellschafter
- Auditor
- (von lateinisch audire „hören, vernehmen, zuhören, verhören“) ist eine Person, die ein Audit durchführt und dabei durch Befragen, Beobachten, Zuhören überprüft, wie sich eine Person oder Organisation entwickelt und ob Vorgaben eingehalten werden. (siehe auch Amtsauditor)
- "Aus frischer Wurzel"
- Bezeichnet die Neuanlegung von Städten und Dörfern während der deutschen Ostexpansion im 12.-14. Jahrhundert, auch in Mecklenburg und Pommern, wenn es am Gründungsort keine slawische Vorgängersiedlung gab und es sich um eine gänzliche, meist planmäßige Neuanlage des Gemeinwesens handelte.
B
- b.m., br.m.
- lat. brevi manu = kurzerhand
- Bacha
- (Bocha) ist nicht eindeutig. Mundartlich stand Bocha teilweise für schwul. Schwulität = Verklemmung (Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm). Es könnte „Mit einer Verklemmten" bedeuten.
- Bähen
- Althochdeutsch = „wärmen, mit erweichenden Umschlägen heilen“, wärmen, auch rösten oder sonnen
- Bauer
- Pächter einer ganzen Hufe und des dazugehörigen Hofes einschließlich der Hofwehr
- Bede
- Ab dem 13. Jahrhundert war die Bede eine in allen deutschen Territorien übliche direkte Steuer, die der Landesherr vom bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitz erhob. Sie war eine durch den Fürsten von seinen Landständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte) zunächst erbetene, bald aber geforderte ordentliche Steuer.
- Behuf
- beabsichtigtes Ergebnis
- Blattern
- Bis in das 19. Jahrhundert Begriff für „Pocken“, eine Infektionskrankheit
- Bona Fide
- lat. ehrlich, redlich, aufrichtig, in gutem Glauben, Treu und Glauben
- Bönhase
- Ein Bönhase (aus dem niederdeutschen übersetzt = Dachhase -> Katze) war in Norddeutschland, ein unzünftiger, also keiner Zunft angehöriger, Handwerker. Bönhasen wurde von den Zunftmitgliedern meist nachgesagt, das sie Pfuscher seien. Gelegentlich veranstalteten Mitglieder der Zünfte "Bönhasenjagden" im Umfeld ihrer Zunftreviere.
- Bonität
- allg. Güte, Wert, Bezeichnung für die Güte von Acker- bzw. Grünland und Waldungen. Heute findet der Begriff darüber hinaus mehr zur Darstellung von Finanzkraft Verwendung.
- Bonitierung
- allg. Bewertung der Güte von Acker- bzw. Grünland und Waldungen. Zwecks Ermittlung dessen Wertes wurden bei landwirtschaftlichen Flächen die durchschnittlichen Scheffel-Erträge je Hufe zu Grunde gelegt.
- Bonum publicum
- öffentliches Gut, Staatsgut, auch Gemeinwohl
- Born
- Brunnen, auch Quelle
- braken
- Flachs brechen,entfernen der holzigen Teile des Flachses;
C
- Candidat en Pharmaciae
- Student der Pharmazie
- Canon
- Regeln
- cr.
- lat. currentis = des laufenden Jahres oder Monats
- Cascarille
- Öl aus dem Chinarindenbaum
- Circumspect(i)o
- lat. Umsicht
- Collegio
- Kollegium, Gemeinschaft, aber auch Vorlesung (hören)
- Collegium practicum camerale
- lat. Für „Gemeinschaft der praktischen Kameralisten“ s.a. „Kameralistik“
- Commis
- Beauftragter, Vertrauter
- Comparent, Comparentes , Comparenten
- der, die Beteiligten
- conditioniert
- unter Vertrag stehend
- Consenior
- Vize-Senior in einer Studentenverbindung
- Contribution
- siehe "Kontribution"
- convenable
- einträchtig, schicklich
- concessa copia
- bestätigte Abschrift oft auch durch das Kürzel c.c. verwandt
- cum pertinenzien
- abgekürzt auch als c.p. auch c.pert.;
- Gemeint ist damit Zubehör, Nebensachen, die in einer rechtlichen Verfügung über die Hauptsache als mit inbegriffen gelten.
- Curatel
- Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft von mittellateinisch: curatela im 16. Jahrhundert entlehnt; aus lateinisch: curatio = Vormundschaft, Fürsorge, Pflege
- Curator
- Nachlassverwalter
D
- Datum
- 8br = 8bris Octobris = Oktober.
- 7br. = Septembris =September
- d.d.
- lat. de dato = vom Tage der Ausstellung an
- d.h.b.
- Abkürzung für der Handlung beflissen
- D.G.
- lat. Dei Gratia = von Gottes Gnaden
- do.
- lat. dito = dasselbe, einerlei, ebenso
- de lineavit
- "hat es gezeichnet" - Vermerk vor dem Namen des Zeichners eines Kunstwerkes oder einer Landkarte, Signatur
- Deus nobsanu/ Deus noliscum
- lat. „Gott will es“
- D. H. B.
- Der Handlung Beflissener = Kaufmann
- D.W.B.
- Der Warenkunde Beflissen = Kaufmann
- d. h. G. G. b.
- der heiligen Gottes Gelehrtheit beflissener (zeitgenössische Bezeichnung eines Theologiestudenten)
- deferirt
- Antrag stattgegeben
- Dimittieren
- entlassen, Dienst kündigen
- Divertiert
- belustigt, ergötzt
- Domanium (Kammergut)
- Gebiet das unmittelbar herzogliches Eigentum war und durch deren Beamte verwaltet wurde
- Domestiquen
- Dienstboten, Diener
- Dominus providebit
- lat. „Der Herr wird vorsorgen“
- Dreisch oder Dreesch
- alte Bezeichnungen für eine grasbewachsene, vorübergehend ackerbaulich ungenutzte Fläche, bzw. Brache, im Rahmen der Feldgraswirtschaft.
- Drempel
- Stockwerk im Dachgeschoß´, das im unteren Teil noch senkrechte Wände besitzt, im oberen Teil entsprechend der Dachneigung schräg ist
E
- e.m.
- lat. ejusdem mensis = desselben Monats
- Emolumente
- lat. eingeräumte Nutzungen, Vorteile, Deputate, Neben-Einnahmen
- Englische Kochmaschine
- Kohleherd, als moderne Neuerung gegenüber dem offenen Feuerherd im 19. Jahrhundert
- Entreprise (auch Enterprise)
- Unternehmung
- Entrierte
- "in Gunsten war“
- Erbgericht bzw. Patrimonialgericht (auch Lehngericht oder Erblehngericht)
- hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, welches dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, dies war häufig der Grundherr, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte. Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebühren und der fälligen Bußgelder, zumeist ein Drittel. Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit. Oft besaß der Erbrichter auch die Schankgerechtigkeit des Dorfes.
- eodem
- ebendorthin, an dieser Stelle
- Erlegnisse
- Gesamtheit der auf einer Büdner- oder Bauernstelle liegenden Abgaben
- Ernte-Kollation
- herbstliche Ernte-Abrechnung, umgangssprachlich auch für Erntefest
- etc.
- Abk. f. „Et cetera“, lat. „und das übrige“
- Exaudi
- sechster Sonntag nach Ostern
- Exceptionalien
- Forderungssache
- Executor testamenti
- Testamentsvollstrecker
- Expropriation
- Enteignung
- Extractus Protocollii
- "Zusammenfassung der Protokolle" - Meist Protokollbuch z.B. Der Ratsprotokolle einer Stadt
F
- Fähnlein
- ist eine Unterformation eines Landsknechtsregiments. Jedes Fähnlein bestand aus mehreren Rotten. Als Einheit umfasste das Fähnlein um die 400 Landsknechte. An der Spitze stand der Hauptmann oder Kapitän. Der Begriff wurde im Militärwesen allmählich durch Kompanie ersetzt. Eine Rotte bestand aus acht bis zwölf Landsknechten oder sechs Doppelsöldnern; die Rotte wurde von einem Rottmeister geführt.
- Fata
- unangenehmes Schicksal bestimmt, Fatalität
- Fideikommiss
- (abgekürzt oft "Fid. Com.") unveräußerliches und vor allem unteilbares Vermögen einer Familie
- Fimm
- alte Maßeinheit für Stroh und Rohr/Schilf, 1 Fimm Stroh = 100 Bunde (1 Bund = 10 Rostocker Pfund
- Flecken
- Bezeichnung für Großgemeinden mit bereits einzelnen städtischen Rechten
- Flor
- „in Blüte stehen“, florieren
- formula concordiae
- Die Konkordienformel (lateinisch , Eintrachtsformel, auch das Bergische Buch) ist die letzte Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche.
- Frieseln/ Fieseln
- Hautausschlag
G
- Gaudieb
- diebischer Landstreicher
- Gevatter/Gevatterin
- Paten, Taufzeugen
- Gewett
- vom altniederdeutschen „Wedde“, was „Strafgeld“ oder „Polizeigericht“ bedeutet, war Aufsichts-, Polizei- und/oder Gerichtsbehörde
- Gratias Deo – providebit
- lat. „Dank sei Gott für die Vorsorge“
- Gravamen
- lat.= drückende Last; Plural: Gravamina, ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet
- 1.eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren,
- 2.einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift,
- 3.eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche; allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.
- Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen.
- graven, Graffen; Grav
- alt-niederdeutsch für "graben" - die Tätigkeit wie auch "der Graben", das Grab.
- Grützquerr
- Handmühle, mit welcher Grütze gemacht wird (MWb, Bd. 3, 325)
H
- h.a.
- lat. hoc anno = in diesem Jahr
- h.a.
- lat. huius anni= dieses Jahr, in diesem Jahr
- h.e.
- lat. hoc est = das ist, das heißt
- h.l.
- lat. hoc loco = an diesem Ort, hier
- h.m.
- lat. huius mensis = dieses Monats, in diesem Monat
- Halsbräune
- Diphtherie, abgeleitet von den braunen Belägen in der Luftröhre und Kehlkopf, eine häufige Todesursache im Kleinkindalter in früheren Jahrhunderten, in Kirchbucheintragungen zu finden.
- Handlung, die
- Handel treiben, kaufmännische Tätigkeit
- Hanserezess
- (auch Hanserecess) bezeichnet den Beschluss, der auf einem Hansetag von den Vertretern der Hansestädte vereinbart wurde. Der Ausdruck „Hanserezess“ wurde auch auf das Beschlussprotokoll über einen Hansetag übertragen. Die auf den Hansetagen in den Jahren von 1356 bis 1669 gefassten Beschlüsse wurden jeweils in einem Beschlussprotokoll, dem „Hanserezess“ niedergeschrieben.
- Hi(e)schig
- abgeschlossene Wohnbereiche für eine Familie an einem Gebäude (Bsp. Vierhiesch-Katen = Vierfamilienreihenhaus), ähnlich Reihenhaus.
- Hofwehr
- zu einem Bauernhof (Hufe) gehörender Bestand an Arbeitsgeräten und Haushaltsgegenständen, der dem Grundherren gehörte
- Höker
- Händler, der auf der Straße oder in einer Bude Waren mit geringem Umsatz verkauft, Kleinhändler
- Holländerei/Holländer
- bedeutet in Norddeutschland eine Milchwirtschaft (Meierei) oder das Gebäude, in welchem dieselbe betrieben wird. Der Leiter der Wirtschaft wird als Holländer bezeichnet. Die Bezeichnung stammt aus dem 11. oder 12. Jahrhundert, wo sich Holländer, die mit der Milchwirtschaft vertraut waren, vermehrt in Deutschland ansiedelten und gewisse Vorrechte erhielten. In anderen Gegenden Deutschlands spricht man in ähnlicher Weise von Schweizereien.
- Homagial-Eid
- Lehns-Eid des Belehnten dem Lehnsherrn gegenüber
- Hypochondrie
- bezeichnet die übertriebene Angst, krank zu sein oder zu erkranken, früher auch allgemein für Depression und Schwermut verwendet.
I
- ib., ibid.
- lat. ibidem = ebenda
- id
- lat. idem = derselbe, dasselbe
- i.e.
- lat. id est = das ist, das heißt
- Imploration
- inständige Bitte oder gerichtliche Klage
- Implorant
- Kläger
- Implorat
- Beklagter
- in fidem
- zur Beglaubigung, beglaubigt
- Ingrossator
- Ausführer, einen Eintrag im Hypothekenbuch Vollziehender
- Inhibition, inhibieren oder inhibitorisch
- von lateinisch inhibere ‚hemmen‘, ´unterbinden‘, ‚anhalten‘
- in hodierno
- zum heutigen Tage
- Inkamerierung
- dem Kammergut (s.h. Domanium) einverleibtes Gebiet
- Inoculieren
- lat., Einbringen, impfen
- Intendant
- aus dem französischen „Aufseher“, „Verwalter“
- intendieren
- beabsichtigen
- Interdikt
- (lat.: „Untersagung“) ist das Verbot von gottesdienstlichen Handlungen, das als Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht verhängt wird.
- item
- und
J
- Johanni
- Der Johannistag (auch Johanni, Johannisfest und Johannestag) ist das Hochfest der Geburt Johannes’ des Täufers am 24. Juni. Er steht in enger Verbindung zur zwischen dem 20. und dem 22. Juni stattfindenden Sommersonnenwende. Verknüpft ist der Tag auch mit Festen im Zusammenhang mit der Sommersonnenwende und Brauchtum wie dem Johannisfeuer. Johanni und Martini (11. November) wurden bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts oft als Stichtag für Arbeits-, Pacht-, Saison- oder andere Zeitverträge genutzt.
K
- Kabale
- Ränkespiel
- Kaland
- Im Mittelalter religiöse Bruderschaft, die Gottesdienste für das Seelenheil der verstorbene Mitglieder abhielt, sich zu Festessen in ihrem Kollatienhaus zusammen fand und wohltätige Zwecke verrichtete.
- Kammergut
- sh. Domanium
- Kanon
- griech. "Richtmaß", Gesamtheit aller in einem bestimmten Gebiet geltenden Regeln und Grundsätze
- Kameralistik
- Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungslehre, besonders bezogen auf Land- und Forstwirtschaft, Staatswissenschaften
- Kavel
- Teil, Ortsteil, Los (aus dem Niederdeutschen)
- Kirchenkossat
- Grundherr des Bodens ist die Kirche - Größe des Hofes/Ackers entsprach einem Kossat/Kossäth
- Komparent
- ein vor einem Gericht oder einer anderen Behörde Erschienener
- Kompetenz
- Zuständigkeit, Berechtigung , Rechts- und Geschäftsbereich
- Kontribution
- 1. Steuer allg.
- 2. Kriegssteuer, Geldleistung, die die Bevölkerung eines im Kriege besetzten Landes zu erbringen hatte.
- Konventualin
- Bewohnerin eines (meist) evangelischen Damenstiftes
- Konzession
- Zugeständnis, Bewilligung, Gewerbeerlaubnis
- Kossaten/Kossäten/Kossäthen
- hergeleitet von "Katen" oder "Koten" = kleiner Hof und "sassen" von "Insassen", die einer Kommune oder einem Gemeinwesen als Grundeigentümer Hand- und Spanndienste leisten müssen, Kossaten waren Teilhüfner mit 1/2 Hufe oder weniger Pachtland
- Krankenkorb
- Liege auf Rädern mit geflochtenen Seitenwänden und Verdeck, ähnlich einem früheren Kinderwagen, zum Transport von Kranken
- Küchenmeister
- früher der für die wirtschaftlichen Angelegenheiten zuständige Amtmann
- Kuratel
- Vormundschaft, Pflegschaft
L
- L.B.S.
- lat. Lectori benevolo salutem! = dem geneigten Leser Heil (Grußformel am Anfang von Schriftwerken)
- l.c.
- lat. loco citato = am angeführten (zitierten)Ort (eines Textes)
- l.l.
- lat. loco laudato = wie loco citato
- L.S.
- lat. loco sigilli = an Stelle des Siegels (auf beglaubugten Abschriften gesiegelter Urkunden - meist eingekreist neben de Unterschrift.)
- L.S.
- lat. Lectori salutem = dem Leser Heil! (Grußformel am Anfang von Schriftwerken)
- Landlieferungsverband
- Nach dem 1. Weltkrieg kamen aufgrund von Grenzverschiebungen Flüchtlinge und Vertriebene (bspw. aus Elsaß-Lothringen oder dem Gebiet des neu gegründeten Polen) nach Deutschland und brauchten Land und Wohnungen. Dieses Land sollten die Landlieferungsverbände zur Verfügung stellen. In den Landlieferungsverbänden waren die großen Güter zusammengeschlossen, sofern mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Güter von 100 und mehr Hektar entfiel. Sie hatten aus dem Bestand der großen Güter Land für Siedlungszwecke bereitzustellen, und zwar bis zu einem Drittel der Nutzfläche der großen Güter bzw. so weit, bis deren Nutzfläche 10 % der gesamten Nutzfläche nicht mehr überstieg. Ging es nicht anders, konnte der Landlieferungsverband auch gegen Entschädigung Land enteignen. Die Siedlergemeinschaften, die auf dem Land entstanden, waren ursprünglich auf Selbsthilfe und Selbstversorgung ausgelegt – sie bekamen das Land und mussten es selbst erschließen.
- Laudenium
- mittelalterliche Abgabe (Steuer bei Besitzwechsel, die durch Kauf bäuerlicher Lehngüter fällig wird)
- Lehen
- (Grund)besitz, der von einem Fürsten o. Ä. an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht
- Was ist ein Lehen?
- Leichenkleiderin
- Leichenkleiderinnen haben die Toten gewaschen und eingekleidet, aber auch sonst alles erledigt, was mit einer Beerdigung zusammenhängt. Sie nahmen u. U. auch die Leichenschau vor, wenn dies kein Arzt übernahm, und informierten ggf. die Polizei. Sie mussten binnen 24 Stunden nach Versterben gerufen werden.
- Leibgedinge
- auch Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Dotalium, Doalium oder Vitalitium, ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Spezielle Formen sind das Ausgedinge (auch Austrag oder Altenteil genannt) und das Witwengut.
- Licitationsverhandlung
- Versteigerung
- Li(e)spfund
- war ein altes Handelsgewicht und als eine abgeleitete Größe vom Pfund regional sehr unterschiedlich. Es war ein kleineres Maß des Schiffpfundes. Es galt somit in den gleichen Regionen wie das Schiffpfund, also in Deutschland, Schweden, Dänemark, Russland und den Niederlanden. Zum größeren Maß Schiffpfund war eine unterschiedliche Anzahl des Li(e)spfundes als untergeordnete Einheit anzutreffen. Ein Li(e)spfund bestand aus 14–20 Pfund.
- Lit(t)erae
- lat. "Brief"
- Lizitation
- Versteigerung
- Logeable
- bewohnbar, geräumig, wohnlich
- Lustration
- Überprüfung/ Bereinigung der Verhältnisse
M
- m̅
- m mit Reduplikationsstrich, Kurzform von mm
- m.c.
- lat. mensis currentis = (des) laufenden Monats
- m.m.
- lat. mutatis mutandis = mit den notwendigen Abänderungen (bei angestellten Vergleichen ), eigentl. nach Änderung des zu Ändernden.
- m.p., m.pp., m.pr
- lat. manu propria = mit eigener Hand, eigenhändig
- Macadamisieren (auch Makadamisieren)
- Der Begriff bezeichnet eine spezielle Bauweise von Straßen, bei der drei Schichten mit jeweils unterschiedlich großen, gebrochenen und gut verdichteten Gesteinskörnungen den Straßenoberbau bilden. Diese Bauweise wurde von dem schottischen Erfinder John Loudon McAdam zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelt, um die Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit der bestehenden Straßen zu verbessern. Derart befestigte Straßen wurden als macadamisiert bezeichnet. Die erste macadamisierte Chaussee in Mecklenburg wurde 1826 gebaut.
- Mahl- und Schrotkarten
- brauchte man, um in der Mühle mahlen bzw. schroten lassen zu können, auf diesen war auch die Menge festgelegt, die man verarbeiten lassen durfte
- Mariage de Consienge
- „Gewissensehe“, ist eine geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber von beiden Teilen in eheähnlicher Absicht geheim eingegangen wird.
- Mathesie(s)
- griech./lat. Für „Mathematik“, oft auch in ursprünglich philosophischem Verständnis als eine universell anwendbare, die den Dingen zugrunde liegenden Verhältnisse und Strukturen darstellende und/ oder erklärende Wissenschaft. „Mathesie puram“ lat. = reine Mathematik
- Mark
- Im Mittelalter Gewichtseinheit für Edelmetalle (234,1 g), meist für Silber, aber auch bei Gold angewandt).
- Mast(besichtigung)
- Vorbereitung und Durchführung des Eintriebs der Hausschweine in die Waldungen zur Herbst- oder Eichelmast.
- Medio
- Monatsmitte (der 15. des Monats)
- Megapolitanus
- Mecklenburg/mecklenburgisch
- Memento mori
- lat. "Sei dir der Sterblichkeit bewußt"
- Mietseinigungsamt
- obligatorische Einrichtung auf kommunaler oder Kreisebene, um die zu Beginn des 20. Jahrhunderts herrschende Wohnungsnot und die damit verbundenen massiven Mietsteigerungen im Rahmen zu halten. Die Beisitzer mussten je zur Hälfte aus den Reihen der Hausbesitzer und denen der Mietern stammen. Das MEA konnte bei Kündigungen von Wohnungen angerufen werden, Vermieter durften bspw. Wohnungen oder Werkstätten nicht ohne Erlaubnis des Einigungsamtes kündigen.
- minorenn
- minderjährig, im Gegensatz zu majorenn volljährig
- Missivenbücher (lat. libro Missivarum)
- auch als Missiv-, Briefbücher, Missivenprotokolle oder schlicht als Missive bezeichnet, sind serielle Verwaltungsquellen, die aus der institutionellen schriftlichen Kommunikation, hauptsächlich von Städten, resultieren. Sie enthalten den ausgehenden Briefverkehr als Konzept oder in Kopie in chronologischer Reihenfolge. Sie wurden im Auftrag des jeweils korrespondierenden städtischen Rats angelegt, für die Erstellung und für die konkrete Gestaltung waren die jeweiligen Ratsschreiber verantwortlich.
- Mulus
- war bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in Deutschland die Bezeichnung für einen Abiturienten in der – für ihn recht angenehmen – Zwischenzeit, wenn er nicht mehr zur Schule ging, aber noch nicht auf einer Universität immatrikuliert war.
N
- n̅
- n mit Reduplikationsstrich, Kurzform von nn
- nat
- natus = geboren/gebürtig (lateinisch)
- N.N.
- lat. nomen nescio = unbekannten Namens, eigentlich: den Namen kenne ich nicht
- N.N.
- lat. nomen nominandum = ein unbekannter, noch zu nennender Name (z.B. Herr N.N.)
- Narrativ
- aus dem engl., "erzählend", in erzählender Form darstellend
- Nünne
- ein saugendes Kind, ein kleines Kind (Wörterbuch der Deutschen Sprache 1809) = heutzutage Säugling
O
- Officio
- Büro, Arbeitszimmer
- Origine Mali, De
- lat. Der wirkliche Ursprung
P
- p., pag.
- lat. Pagina = Seite, Buchseite, Blattseite, Seitenzahl
- pa.
- lat. prima = erstklassig, (Sorte) erster Güte
- p.a.
- lat.per annum = das Jahr hindurch, jährlich
- p.a.
- lat. pro anno = fürs Jahr, aufs Jahr, jährlich
- p.A.
- lat. per Adresse = abzugeben bei... (Aufschrift auf Briefen)
- p.c.
- lat. pro centum = für 100, auf 100 (Einheiten)
- p.Chr.
- lat. post Christum = nach Christo
- p.Chr.n.
- lat. post Christum natum = nach Christi Geburt
- p.e.
- lat. par exemple, per exemplum = zum Beispiel
- p.m.
- lat. post meridiem = nachmittags (siehe bei Quarzuhr!)
- p.m.
- lat. post mortem = nach dem Tode
- P.M., p.m.
- lat. pro memoria = zur Erinnerung, zum Gedächtnis.
- p.m.
- lat. pro mille = für Tausend, für das Tausend, vom Tausend
- p.m.
- lat. propria manu 0 mit eigener Hand
- p.p.
- lat., Kürzel „perge, perge“ = „Fahre fort, fahre fort“ bzw. „so fort“
- p.p.
- lat. per procura = in Vollmacht, in Stellvertretung
- P.P.
- lat. praemissis praemittendis = unter Vorausschickung des Vorauszuschickenden (meist als Formel am Anfang von Briefen statt der Anrede und des Titels)
- p.r.t.
- lat. pro rata temporis = dem Zeitablauf entsprechend
- PS
- Postskriptum = Nachschrift, Nachtrag (zu einem Brief)
- p.t.
- lat. pro tempore = für jetzt, vorläufig
- P.T
- lat. praenissimo titulo = nach vorausgeschicktem gebührenden Titel (Formel am Anfang von Briefen)
- Patria
- Heimat
- Pauren
- Oberbegriff für die bäuerliche Bevölkerung, bestehend aus den Bauern (Vollhüfner) und Kossaten (Teilhüfner)
- Peregrination
- lat.;Wallfahrt auf einem Pilgerweg oder Wanderung durch mehrere Länder
- Perikopen
- Bibeltexte, die im Gottesdienst verlesen werden; an den Volksschulen ein Unterrichtsfach, das am Samstagvormittag gegeben wurde.
- Pertinenz
- Zubehör, dazugehörend, bezogen auf Liegenschaften, Teil eines Landgutes oder Nebengut
- Pfändner
- Beamter, der durch Gerichtsdiener von Schuldnern Pfand einziehen liess. Festsetzung von Pfand diente oft dazu, Bürger zur Einhaltung von Pflichten anzuhalten. Durch die Obrigkeit eingesetzt oft auch für die Überwachung und Einhaltung der Ordnung im Dorf oder Stadt zuständig.
- Pön
- Strafe, besonders Geldstrafe, Buße, daher etwas "verpönen", etwas mit Strafandrohung untersagen
- Pönalmandat
- Androhung von Strafe in schriftlicher Form, insb. als richterlicher Befehl im Mandatsprozeß
- Polizey
- Die „gute Polizey“ umschrieb einen Zustand „guter Ordnung“ des Gemeinwesens sowie der allgemeinen Wohlfahrt und umfasste mit dem weiten Bereich des rechtlich geordneten Zusammenlebens quasi die gesamte Rechtsordnung
- postnuptiale Residenz
- Eine Regelung, die den Ort festlegt, an dem ein frisch verheiratetes Paar zukünftig wohnen solle.
- Praepositus
- Vorgesetzter, Aufseher
- praestitis praestandis
- nach Ableistung des zu Leistenden
- Praestandae
- vorrangig zu leistende Zahlungen
- praeter propter
- mehr oder weniger; ungefähr.
- Pro Memoria
- oft auch schlicht "P.M." abgekürzt, ein "Denkschreiben"
- Pungen
- Mehlsack für 50...100 kg
- Pungenwagen
- flacher Pferdewagen zur Beförderung von Mehlsäcken und Milchkannen
Q
- q.e.d.
- lat.quot erat demonstrandum = was zu beweisen war
- qu.s.
- lat. quantum satis = ausreichende Menge
- q.v.
- lat. quod videas (vide) = siehe dieses
- qua
- "Auf diese Art"
- Quadratruthen
- Flächenmaß eine QR entspricht in Mecklenburg 21,68 Quadratmetern
- Quartiere
- Stadtviertel, aber auch Gruppen von Stadtvertretern in kommunalen Bürgerschaften
- Quästor
- Leiter der Quästur deutscher Universitäten bis ins 20. Jahrhundert
- Quästur
- Finanzabteilung deutscher Universitäten bis ins 20. Jahrhundert
R
- Recognition
- Anerkennung
- recognosziert
- die Echtheit einer Person gerichtlich/amtlich anerkannt
- reluition
- aus dem Lateinischen = Zurückhaltung (eines Gutes, einer Liegenschaft, eines finanziellen Wertes)
- resp.
- lat. respektive = beziehungsweise, oder
- Rhetorica ad Herennium
- die älteste vollständig erhaltene rhetorische Prosaschrift in lateinischer Sprache.
- r.r.
- lat. reservatis reservatis = unter dem nötigen Vorbehalt
- ratihabi(e)ren
- nachgenehmigen, anerkennen, bestätigen, gutheißen, genehm halten. ratio legis = im Sinne des Gesetzes – des Gesetzbuchs
- Redoute
- von frz. redoute für "Zufluchtsort" ist eine veraltete gemeindeutsche Bezeichnung für einen Ball oder einen Ballsaal aber auch eine „trapezförmige Schanze als Teil einer Festung“, die sich in verschiedenen Namen erhalten hat.
- Rektifizierung
- Unter einer Rektifizierung (lat.: Berichtigung) versteht man die Eliminierung geometrischer Verzerrungen in Bilddaten, bedingt durch z. B. unebenes Gelände. Hat besondere Bedeutung bei Navigation mit Seekarten. Der Begriff wurde heufig auch nur für "Korrektur" schlechthin gebraucht.
- Remonte
- Im militärischen Bereich in Deutschland, vor allem 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts verstand man unter Remonten drei- und vierjährige Pferde die für die jährlich ausgemusterten Pferde als Ersatz benötigt wurden.
- Regulieren
- Verhältnisse ordnen
- Rämel, Rehmel, Remel
- auch Rämen, Rähmen, Rehmen, Rebel, Rewel, Dremel, stehen für kleine Gehölzstreifen auch für Ackerraine in Flurnamen; in der Forstwirtschaft auch: im Wald gestapeltes eingeschlagenes Holz, dessen Länge neben dem Weg zwischen 30 und 40 Fuß beträgt, aber auch ein schwaches Bauholzsortiment
- Remuneration
- rechtlich zustehende Belohnung
- Rekurrieren
- sich auf etwas beziehen; Bezug nehmen oder in Berufung gehen
- Repartition
- Aufteilung, Zuteilung
- Requisition
- die auf einer Ermächtigung des zuständigen Militärbefehlshabers der Besatzungsmacht beruhende Anforderung und Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen, im Unterschied zu Kontribution. Für requirierte Leistungen muß nach Möglichkeit eine Entschädigung gezahlt werden.
- Rescript
- Antwortschreiben
- Residenz; postnuptiale
- siehe postnuptiale Residenz
- Resigniert
- Verzicht, eine Tätigkeit aufgeben.
- Retirieren
- sich zurückziehen, zurückwenden
- Rettungshaus
- Die Rettungshäuser nahmen arme und/oder verwahrloste Kinder und Jugendliche auf. Sie waren eine christlich-soziale Bewegung mit sozialpädagogischen Konzepten. Die 1845 gegründete Rettungsanstalt Gehlsdorf (Rostock), eigentlich: Rettungshaus für verwahrloste Knaben, ist heute der Michaelshof.
- Reunion
- Wiedersehen, Treffen
- Revenuen
- Einkommen, Erlöse, Kapitalrenten, Kommunaleinnahmen
- Revers/Reversalen
- abgeleitet aus dem lateinischen Begriff litterae reversales, ist eine schriftliche Zusage einer Verpflichtung.
- Rezeß
- früher auch Receß, Rezeß von lat. recedere = auseinandergehen, zurückweichen, lat. recessus = Rücktritt. Ein Rezess ist ein rechtlicher Begriff für Auseinandersetzung oder Vergleich über strittige Verhältnisse. Rezesse sind im Verwaltungsrecht rechtsetzende Vereinbarungen, die unter Mithilfe des Staates geschlossene und objektive Rechtsnormen bildende Verträge darstellen. Sie gelten für alle Beteiligten verbindlich. Beispiele sind: Schulrezess: Vereinbarung von Gemeinden über die Finanzierung und/oder die Unterhaltung von Schulen, Wegebaurezess: Vereinbarung über die verbindliche Verteilung der Wegebaulasten, Bergbaurezesse, Grenzrezesse
- Rimesse
- Bezeichnung für einen als Zahlungsmittel weitergegebenen Wechsel.
- Rudera
- lat., Rest, Überbleibsel,Ruine, Schutt.
- Rusch
- unbebautes Land das weder gutes Weideland noch Acker ist, oft eine wasserreiche Wiese. ( = Rusch „Im Rusch“, Binsenwiese)
- Russisches Rohr
- Schornstein mit kleinem Querschnitt, an den mehrere Öfen angeschlossen werden konnten
- Rute/Ruthe
- Längenmaß. In Mecklenburg entspricht 1 Rute – 4,58384 m.
S
- Sa.
- lat. Summa = Ergebnis einer Zahlenzusammenrechnung
- s.a.
- lat. sine anno = ohne Jahresangabe, ohne Jahreszahl
- s.a.e.l.
- lat. sine anno et loco = ohne Jahres- und Ortsangabe
- sc., scil.
- lat. scilicet = nämlich
- s.e.
- lat. salvo errore = Irrtum vorbehalten
- s.e.c.
- lat. salvo errore calculi = früher kaufmännisch für "vorbehaltlich eines Rechenfehlers"
- s.e.e.o., s.e.et.o
- lat. salvo errore et omissione = Irrtum und Auslassung vorbehalten
- seq.
- lat. sequenz = folgend, die folgende Seite
- sepp., spp., ss.
- lat. sequentes = folgende, die folgenden Seiten
- sic!
- sic! = (wirklich) so! , so steht es wirklich da! (zur Kennzeichnung unterschiedlich auffälliger Textstellen)
- sign
- lat. signatum = unterzeichnet
- s.l.
- lat. sine loco = ohne Ortsangabe
- s.l.e.a.
- lat. sine loco et anno = ohne Angabe von Ort und Jahr
- s.o.
- lat. salvis omissis = unter Vorbehalt von Auslassungen
- s.o.
- lat. sine obligo = unverbindlich
- s.t.
- lat. sine tempore = ohne das akademische Viertel, d.h. pünktlich
- S.T.
- lat. salvo titulo = mit Vorbehalt des richtigen Titels
- S.T.
- lat. sine titulo = ohne Titel
- s.v.
- lat. salva venia = mit Erlaubnis, mit Verlaub
- s.v.
- lat. sub voce = unter dem Wort, Stichwort
- s.v.v.
- lat. sit venia verbo = mit Verlaub, eigentlich, man verzeihe das (harte) Wort
- Sachsenspiegel
- Der [Sachsenspiegel] ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache, wenngleich zuerst in Latein geschrieben. Der Sachsenspiegel war kein Gesetz. Der Autor wollte das überlieferte Recht seines Stammes und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten, waren die Ziele Eike von Repgows. Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht.
- In Mecklenburg und Pommern fand der Sachsenspiegel im 13./14. Jahrhundert mit den deutschen Siedlungsgründungen (meist Hagendörfern) während der Ostexpansion Eingang.
- Saeculum
- lat. Menschenalter, Zeitalter, Generation
- salvieren
- sich in Sicherheit bringen, retten, sich von einem Verdacht reinigen, sich entlasten
- Schaffer
- Vermögensverwalter
- Schleet oder Schlent
- Stamm eines jungen Baums, als Bauholz bspw. für Wagendeichseln
- Scholie
- erklärende Randbemerkung [alexandrinischer Philologen] in griechischen und römischen Handschriften
- Schoof
- Strohbund/Garbe. Aus dem Sinnzusammenhang erschließt sich aus dem 1. Mönchhäger Gemeindebuch, Eintrag vom 20. Juni 1879, die Bedeutung "Bund von Reet für ein Reetdach".
- Schoss,
- der ist eine bis in die frühe Neuzeit in Nord- und Mitteldeutschland gebräuchliche Bezeichnung für Steuern, insbesondere Vermögenssteuern.
- Schulhalter
- eine Person, welche eine niedere Privat-Schule unterhält und Kinder in ihrer Wohnung im Lesen und Schreiben unterrichtet; zum Unterschiede von einem Schulmeister, welcher einer öffentlichen Trivial-Schule vorgesetzt ist.
- Schultheiß oder Schuldheiß
- Vom althochdeutschen sculdheizo "Leistung Befehlender", vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte, latinisiert (mittellat.) sculte(t)us für „Bürgermeister,) bezeichnet einen in vielen germanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen.
- Schutzblattern
- durch die Pockenschutzimpfung hervorgerufene Blattern, auch als „Kuhpocken“ bezeichnet.
- Separation
- Requirierung der Feldmark, Flurbereinigung bei der Gemeindeländereien, Bauern- und Büdnerflächen klar von einander getrennt werden.
- Sequestrierung oder Sequestration
- steht für Zwangsverwaltung, Einlagerung und Einziehung
- Servitut
- ursprünglich aus dem schwedischen "Grunddienstbarkeit" oder Gewohnheitsrecht"
- sic
- Das Wort sic (lat. sīc, „so“, „wirklich so“; vollständig: sīc erat scriptum ‚so stand es geschrieben‘) wird, oft auch in eckigen [sic] statt runden Klammern (sic), als redaktionelle Ergänzung verwendet
- Skropheln/ Skrophulose
- geschwollene Halsdrüsen
- Sollenn
- feierlich
- Specula
- lat. Warte, Ausschau, Lauer, Fenster
- Stackwerk
- Stackwerke (niederdeutsch), sind starke gefütterte Zäune, die man nach der geraden und krummen Linie des Ufers verbaut. Es sind Werke aus Faschinenbündeln, die hoch aufeinander gelegt sind. über ihnen laufen der Länge nach Deich-, Ufer- oder Treidelwege. Um sie zu befestigen verbaut man gedrehte 6—8 Zoll dicke Stränge von zähen Weidenruthen, diese aber werden durch lange Pfähle so darauf gepreßt, daß das ganze ein starker Wall wird, der oft weit in das Fließgewässer hineinragt.
- Stackettenpflicker
- bzw. Stakettenflicker war in späterer Zeit eine abwertende Bezeichnung für Gärtner ohne Fachschulbildung. Um 1770 dürfte dies wohl eher eine ehrbare Berufsbezeichnung gewesen sein.
- Status quo
- lat., Gegenwärtiger Zustand
- Strich
- (Reduplikationsstrich) über Konsonanten wie m oder n zeigt deren Verdoppelung an.
- subaltern
- untergeordnet/ nachgeordnet
- Subhastation
- Zwangsversteigerung
- Subscribent
- Vorbesteller, besonders bei Büchern vor dem Erscheinen
- Subsellium
- Sitzbank für Hörer, insbesondere Schulbänke; Plural: Subsellien
- Substitut
- lat., dahinter Stehender, Ersatz, Vertreter, Unterstützer, u.u. Nachfolger
- Successoren
- Nachfolger, nachfolgende Generationen
- Suerinensis
- Schwerin (lat.)
- Supplement
- Beilage, Beiheft, Ergänzungsheft
- Swarentafel
- Besonders im 15. Jahrhundert Bücher, die über die Gerichtsverhandlungen von den Richteherren Auskunft geben.
- Syndicus
- Bearbeiter der Rechtsangelegenheiten einer Organisation, Kommune, Fraktion oder eines Unternehmens
T
- T.p.
- lat. Titulo pleno = mit vollständigem Titel
- Table d´hote
- unbegrenzt speisen zum Festpreis, entspricht etwa unserem heutigen Buffet-Essen
- Tater
- niederdeutsch für Roma bzw. Zigeuner
- tempestiv
- rechtzeitig
- Testament reciprocum
- lat., Testament wechselseitig, zurückwendend
- Trinitatis
- von lat. trinitas für Dreifaltigkeit, im Kirchenjahr erster Sonntag nach Pfingsten
- Tertiärbahn
- Bezeichnung für Kleinbahn oder Straßenbahn, besonders in Mecklenburg und Preußen genutzt – das heißt eine Bahn dritter Ordnung – „welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr“ hinsichtlich Bau und Betriebsführung weniger strengen Anforderungen unterliegt als eine Haupt- oder Nebenbahn.
- Train
- Bezeichnung für das militärische Transportwesen zwischen dem 18. und frühen 20. Jahrhundert
U
- u.i.
- lat. ut infra = wie unten (angegeben ist)
- u.s.
- lat. ut supra = wie oben (gesagt wurde)
- Unbeerbt
- kinderlos
- Unbegeben
- in Mecklenburg gebräuchlicher Begriff für "unvermählt".
- Unitarier
- evangelische Religionsgemeinschaft freien Glaubens
- Unterstützungswohnsitz
- Der Unterstützungswohnsitz bestimmte, von welcher Gemeinde man im Fall der Bedürftigkeit Unterstützung erhielt (bzw. andersherum, wen eine Gemeinde zu unterstützen hatte. Man erwarb den Unterstützungwohnsitz 1. durch Aufenthalt (d. h.,wenn man mindestens 2 Jahre in einer Gemeinde gewohnt hatte bzw. ab 1908 nach 1-jährigem Aufenthalt), 2. durch Heirat (die Ehefrau erhielt den Unterstützungswohnsitz des Ehemannes), durch Abstammung (d. h., Kinder hatten den Unterstützungswohnsitz des Vaters bzw. uneheliche Kinder den der Mutter).
- Urfehde
- Die Urfehde (auch Urphed, Urphede, Urpfedt, Unfehde) war ein Mittel des vormodernen Rechts und bedeutete den beeideten Fehdeverzicht. Der Bruch der Urfehde wurde deshalb als Meineid verfolgt und bestraft. War ein Rechtsbrecher durch eine Fehde zu einer Sühnevereinbarung gegenüber dem Geschädigten, später auch kirchlichen und staatlichen Stellen, gezwungen worden, so versprach der Geschädigte bzw. Fehdeführer mittels der Urfehde die Einstellung der Gewaltmaßnahmen und die zukünftige Wahrung des Friedens. Diese Form der Urfehde wurde als Streiturfehde bezeichnet.
V
- v.
- lat. verte! = wende um!, wenden
- v.
- lat. vidi = ich habe gesehen
- V.,v.
- lat. Vidi = auf dem Schriftstück vermerktes Zeichen der Kenntnisnahme und des Einverständnisses
- v.c.
- lat. verbi causa = zum Beispiel
- vdt.
- vidit = er (sie) hat es gesehen
- ven.
- lat. venerabilis = ehr-, hochwürdig
- v.g.
- lat. verbi gratia = zum Beispiel
- v.g.u.
- vorgelesen, genehmigt, unterkreuzt
- vid.
- lat. videatur = man sehe nach
- v.s.pl.
- lat. verte, si placet! = bitte (zu) wenden!, wende, wenn es beliebt
- v.v.
- lat. vice versa = umgekehrt
- Verweser
- Parlaments-, meist Bürgerschafts-Vertreter in einem Ausschuss
- Victualien
- Lebensmittel, zum Lebensunterhalt gehörig
- Vildpret
- (in den unterschiedlichsten Schreibweisen bekannt; Wildpret) = redensartliche Bezeichnung im 17. Jahrhundert für das Besondere, Seltene in bestimmten Dingen; - wohl bei der Rednerkunst
- viri
- lat. "beliebt", "ruhmreich"
- Visimaro
- Wismar
- Vitriol
- Name für die kristalwasserhaltigen Sulfate, Salze der Schwefelsäure
- Virtute Baptismae,De
- lat., „Die himmlische Kraft der Taufe“
W
- Wadel
- Wadel, Der Begriff wurde früher nur im norddeutschen Raum angewandt = 1) die Zeit des Vollmondes; 2) (Wadelzeit, Holzwadel), die Zeit im Jahre, wo das Bau- u. Nutzholz am besten zu fällen ist (im Spätherbst bei Vollmond).
- Die Zeit von November (volkstüml. November-Vollmond) bis März (volkstüml. März-Vollmond) ist die kalte Ruhezeit in der Vegetationsperiode der Bäume, Blätter fallen, Säfte ziehen sich zurück, es findet keine Photosynthese statt. Diese ruhende, Feuchte ärmere Zeit des Holzes ist die günstigste im Jahresablauf für die Holzernte.
- Wechsel
- Ab dem 16. Jahrhundert verkürzt aus „Wechselbrief", ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält.
- weiland
- vormahls, früher, ehemals
- Wörde
- Steht für: Wörde = Hügel, eine erhöhte Hofstelle, ein anderes Wort für Warft, Wurt; Wörthe, Wörde (Landwirtschaft), eine spezielle landwirtschaftliche Nutzfläche, bestehend aus der Hofstelle, dem am Haus liegenden Gartenland und dem daran befindlichen Acker, der ohne Flurzwang von den Bauern beliebig bestellt werden konnte.
X
Y
Z
- Zedieren
- eine Forderung an einen Dritten abtreten)